Dekanatskonferenz

Mitglieder der Dekanatskonferenz

  • Ramoser Martin, Dekan, BGR, Pfr. (Reisbach)
  • Nzamba Diba Pombo Dr. Theodore, Prodekan, PfAdm. (Ruhstorf und Failnbach)
  • Laumer Alfons, Pfr. (Marklkofen)
  • Diermeier Thomas, Pfr. (Frontenhausen), Kolping-Bezirkspräses
  • Eckl Jürgen Josef, Pfr. (Pilsting und Großköllnbach)
  • Dr. Hösl Thomas, Pfr. (Wallersdorf)
  • Frantescu Marius, Pfr. (Oberhausen, Griesbach, Englmannsberg)
  • Chen Joseph Mingyuan, PfAdm. (Kollbach)
  • Gleißner Thomas, Pfr. (Mamming), Jugendseelsorge
  • Aigner Werner, Diakon (Reisbach), Ehe/Familie, Notfallseelsorge
  • Fernandes Heidi, Religionslehrerin i. K.
  • Dys Boguslaw SDB, Pater, Pfarrvikar (Wallersdorf)
  • Jacob Anish Sales Marattil V.C., Pater, Pfarrvikar (Pilsting und Großköllnbach)
  • Kellner Heike, Pastoralreferentin (Wallersdorf), Gemeindecaritas
  • Schreiner Fritz, Pfr i. R. (Wallersdorf)
  • Irberseder Johann, Pfr. i.R. (Lailing)
  • Schneider Cordula, Schulbeauftragte
  • N.N., Dekanatskirchenmusikerin
  • Ramoser Stefan, Geschäftsführender Bildungsreferent – KEB Dingolfing-Landau
  • Schneider Daniel, Geschäftsführer – Caritasverband Dingolfing-Landau
  • Süß Josef, Jugendpfleger – Kath. Jugendstelle Dingolfing

Bedeutung des Dekanates

BistumskarteDie Einrichtung von Dekanaten in den Diözesen geht bereits auf die Zeit der Karolinger (9. Jhd.) zurück. Bedingt durch die Zunahme der Pfarreien wurden damals die Diözesen in Archidiakonate und diese wieder in Archipresbyterate oder auch Dekanate oder Christianitäten unterteilt, denen Erzpriester oder auch Dekane vorstanden. Im heutigen Gesetzbuch der Kirche (CIC 1983) bestimmt can. 374, dass jede Diözese in Pfarreien aufzugliedern ist; „um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. zu Dekanaten, vereinigt werden“. Die Errichtung von Pfarreien und folglich auch der Dekanate kommt dem Bischof als dem Träger der „ganzen, ordentlichen, eigenberchtigten und unmittelbaren Gewalt“, die zur Ausübung seines Hirtendienstes in der Diözese erforderlich ist, zu (can. 515 § 2; 381 § 1).

Das vom Regensburger Bischof Manfred Müller in den Jahren 1994/95 durchgeführte Diözesanforum regte eine Verbesserung der seelsorglichen Rahmenbedingungen an. Die Dekanate sollten „zügig auf eine arbeitsfähige Größe gebracht “ und wo nötig, „die Dekanatsgrenzen in Absprache mit den Betroffenen“ durch „Zusammenlegungen und Neuabgrenzungen“ neu geordnet werden. Dabei sollten politische und schulische Grenzen berücksichtigt werden, vor allem sollten Dekanatsgrenzen keine Landkreisgrenzen mehr schneiden. Nach abschließender Beratung in der Ordinariatskonferenz vom 07.11.2000 setzte Bischof Manfred mit Wirkung vom 01. Januar 2001 die Neuordnung der Dekanate des Bistums Regensburg in Kraft. Demnach besteht das Bistum aus 33 Dekanaten, die sich mit ihren Pfarreien und Pfarrkuratien auf die acht Regionen verteilen.

(Quelle: Bischöfliches Ordinariat Regensburg)

Im Amtsblatt des Bistums Regensburg (Nr. 13 vom 15. November 2005) erging durch Bischof Gerhard-Ludwig Müller der Bischöfliche Erlass einer neuen Ordnung für die Dekanate des Bistums Regensburg (DekO). Mit dieser Neufassung wurden Teile der alten Ordnung einer Revision unterzogen und die gesamte Ordnung an die Veränderungen angepasst, die durch die Neuordnung der Räte auf verschiedenen Ebenen des Bistums entstanden sind. Diese neue Ordnung trat am 27. November 2005 in Kraft.

Im Amtsblatt des Bistums Regensburg (Nr. 10 vom 21. November 2011) erfolgte auf Antrag der Dekanekonferenz und mit Zustimmung der Ordinariatskonferenz eine Änderung dieser Ordnung durch einen Bischöflichen Erlass.

(Quelle: Amtsblatt des Bistums Regensburg Nr. 13 vom 15. November 2005 sowie Nr. 10 vom 21. November 2005)

(Hinweis: Das Amtsblatt ist nicht mehr auf den Webseiten des Bistums zugänglich. Sie finden es jedoch z. B. in den Beständen der Staatlichen Bibliothek Regensburg.)